Datenschutz praxisgerecht | Informationen und Services zum Datenschutz
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Externer Datenschutzbeauftragter

Betrachten wir zu Beginn den internen Datenschutzbeauftragten

Besondere Stellung durch Kündigungsschutz, Unterstellung etc.

Weitreichendes Einsichtsrecht in vertrauliche Informationen – Erfordert hohes Maß an Vertraulichkeit

In praktisch allen Bereichen des Unternehmens aktiv – Erfordert umfangreiches, gesamtheitliches Verständnis

Aufgrund Stellung, erforderlicher Fähigkeiten und Maß an Vertraulichkeit schränkt sich Ihre Wahl auf wenige Personen ein. Zudem dürfen diese keinen Geschäftsbereich begleiten. Das Datenschutz Know-How und Handwerkszeug ist erst aufzubauen.

Mögliche Kandidaten sind i.d.R. zu „wertvoll“, da der eigentliche Arbeitsbereich unter der DSB Tätigkeit leidet

Jeder Kandidat fängt bei „Null“ an

Externer Datenschutzbeauftragten

Bestellung: Kein Unterscheid
Kein Anstellungsverhältnis, variable Vertragslaufzeit
Haftung: Erweiterte Haftung
Höhere Rechtssicherheit durch regelmäßige Tätigkeit als DSB in mehreren Unternehmen
Praxisgerecht durch breites Know-How und Erfahrung
Der gesamte Werkzeugkasten, wie Richtlinien, Vertragsdokumente, Verfahrungserfassung, etc. steht sofort zur Verfügung

Leistungsbeschreibung externer Datenschutzbauftragter

Kurzform in Überschriften

  1. Sicherheitskonzept nach den Vorgaben des BDSG erstellen. Z. B. die Prüfung von technischen und organisatorischen Maßnahmen
  2. Erstellen einer Datenschutzordnung (BDSG, TKG)
  3. Internetauftritt prüfen (§ 5 TMG, § 55 Abs. 2 RStV)
  4. Betriebsanweisungen prüfen, anpassen, erarbeiten
  5. Mitarbeiterverpflichtungen prüfen, anpassen, erstellen und dokumentieren (§ 5 BDSG)
  6. Mitarbeitereinweisung durch mündliche oder schriftliche Schulungen (§ 4g Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 BDSG)
  7. Führen ggf. auch die Erstellung eines Verfahrensverzeichnisses (§ 4e Satz 1 § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG)
  8. Kontrollieren ggf. auch die Erstellung eines öffentlichen Verfahrensverzeichnisses (§ 4e Satz 1 § 4g Abs. 2 Satz 1 BDSG)
  9. Dokumentation des Berechtigungskonzeptes (BDSG Anlage zu § 9 Satz 1)
  10. Prüfung und Kontrolle des Trennungsgebotes (BDSG Anlage zu § 9 Satz 1) sowie der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 3a BDSG)
  11. Übermittlung der personenbezogener Daten ins Ausland prüfen (§ 4b BDSG)
  12. Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung personenbezogenen Daten im Auftrag prüfen (§ 11 BDSG)
  13. Dokumentation schriftlicher Einwilligungen (§ 4a BDSG)
  14. Auskunft an den Betroffenen (Auskunftsersuchen) (§ 34 BDSG)
  15. Erstellung des Datenschutz-Handbuchs